Inklusion in der Schule

Ein besseres Bildungssystem ist inklusiv ausgerichtet. Hier werden alle Kinder entsprechend ihrer individuellen persönlichen Begabungen und Möglichkeiten gefördert.

Erkenntnisse der Bildungsforschung belegen:

  • Gemeinsames Lernen mit entsprechenden pädagogischen Konzepten kommt allen Kindern zugute. Dabei kommen alle Kinder mit unterschiedlichen Lernanforderungen zu ihrem Recht – egal, ob ohne oder mit Beeinträchtigung oder ob hochbegabt.
  • Kinder entwickeln im Umgang miteinander das Bewusstsein und die Wertschätzung von Individualität und Vielfalt.
  • Wer aussortiert und trennt, hindert die Menschen daran, in verschiedenen Situationen des Alltags voneinander zu lernen und die Welt zu gestalten.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind:

  • kleinere Klassen
  • individuelle Förderung – auch durch lernzieldifferenzierten Unterricht
  • inklusive Pädagogik in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern
  • pauschale Stellenzuweisungen für sonderpädagogische Fachkräfte an alle Schulen

Rechtliche Grundlagen beachten

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die bereits im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, bietet hierfür eine rechtliche Grundlage. Uns ist wichtig, dass in Bayern die Weiterentwicklung des Schulsystems spürbar vorangetrieben wird und die notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für Inklusion geschaffen werden. Der Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht an Regelschulen darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen.

Auftretenden Schwierigkeiten mutig begegnen – hier unterstützen wir

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Abstimmungsschwierigkeiten zwischen verschiedenen staatlichen Stellen dazu führen, dass dem Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht nicht abgebaute Barrieren (organisatorisch, personell, finanziell) entgegenstehen.
Hier gilt es: Nicht nach- oder aufgeben – dies sind nicht erfolgte Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierung! Gegen derartige Verstöße gegen die UN-BRK gehen wir vor. Sprechen Sie uns an!

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