Veröffentlicht am 23. Januar 202023. Januar 2020Wie Bayern bei der Inklusion hinterherhinkt! Ein körperbehinderter Junge darf nicht zur Schulfeier – zurecht, sagt das Schulamt! Wie Bayern bei der Inklusion hinterherhinkt Weiter hier Teilen mit:Teilen Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Einen Link per E-Mail an einen Freund senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Gefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …