Veröffentlicht am 23. Januar 202023. Januar 2020 von MarkusWie Bayern bei der Inklusion hinterherhinkt! Ein körperbehinderter Junge darf nicht zur Schulfeier – zurecht, sagt das Schulamt! Wie Bayern bei der Inklusion hinterherhinkt Weiter hier Teilen mit:Teilen Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Gefällt mir:Gefällt mir Wird geladen …