Inklusion in der Schule

Ein besseres Bildungssystem ist inklusiv ausgerichtet. Hier werden alle Kinder entsprechend ihrer individuellen persönlichen Begabungen und Möglichkeiten gefördert.

Erkenntnisse der Bildungsforschung belegen:

  • Gemeinsames Lernen mit entsprechenden pädagogischen Konzepten kommt allen Kindern zugute. Dabei kommen alle Kinder mit unterschiedlichen Lernanforderungen zu ihrem Recht – egal, ob ohne oder mit Beeinträchtigung oder ob hochbegabt.
  • Kinder entwickeln im Umgang miteinander das Bewusstsein und die Wertschätzung von Individualität und Vielfalt.
  • Wer aussortiert und trennt, hindert die Menschen daran, in verschiedenen Situationen des Alltags voneinander zu lernen und die Welt zu gestalten.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind:

  • kleinere Klassen
  • individuelle Förderung – auch durch lernzieldifferenzierten Unterricht
  • inklusive Pädagogik in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern
  • pauschale Stellenzuweisungen für sonderpädagogische Fachkräfte an alle Schulen

Rechtliche Grundlagen beachten

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die bereits im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, bietet hierfür eine rechtliche Grundlage. Uns ist wichtig, dass in Bayern die Weiterentwicklung des Schulsystems spürbar vorangetrieben wird und die notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für Inklusion geschaffen werden. Der Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht an Regelschulen darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen.

Auftretenden Schwierigkeiten mutig begegnen – hier unterstützen wir

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Abstimmungsschwierigkeiten zwischen verschiedenen staatlichen Stellen dazu führen, dass dem Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht nicht abgebaute Barrieren (organisatorisch, personell, finanziell) entgegenstehen.
Hier gilt es: Nicht nach- oder aufgeben – dies sind nicht erfolgte Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierung! Gegen derartige Verstöße gegen die UN-BRK gehen wir vor. Sprechen Sie uns an!

Wichtiges Urteil zur Inklusion: Kind mit Down-Syndrom hat Anspruch auf Schulbegleiter

Quelle: Wichtiges Urteil zur Inklusion: Kind mit Down-Syndrom hat Anspruch auf Schulbegleiter | News4teachers

Inklusion Hochfranken e.V, Weihnachtsgrüße

Beim letzten Treffen im November in Münchberg sprachen wir unter anderem über das Bundesteilhabegesetz.
Informationen dazu findet man unter:
https://www.aktion-mensch.de/magazin/gesellschaft/bundesteilhabegesetz.html
Es ist wichtig, dass wir als Betroffene uns darüber informieren und wenn möglich, dass wir uns einbringen bei der Diskussion und Gestaltung.

Es wurden an diesem Abend aber auch wieder neue Ideen für das kommende Jahr besprochen und es wird bestimmt ein ereignisreiches Jahr, das hoffentlich wieder kleine Erfolge bringt.
Wenn es mit der Inklusion auch manchmal nur in kleinen Schritten voran geht, muss man geduldig bleiben, denn es geht voran.
Themen wie Schulassistenz, Nachteilsausgleich, Beförderung zur Schule/Fahrtkosten, Hilfsmittel und vieles mehr sind die „Dauerbrenner“ bei unseren Treffen.

Wir können uns mit unserem Verein derzeit mit der „Arbeitsgruppe Inklusion“ bei dem Arbeitskreis „Bildungsregion Hochfranken“ einbringen und verschaffen uns dort Gehör für unsere Anliegen.
Es gibt also viel zu tun im kommenden Jahr!

Wir wünschen noch eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2017

Karin Bernotat

Hier ein weiterer Termin zu einer Veranstaltung in Köln zum Vormerken für 2017:

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Liebe Leute,

es ist wieder so weit: Nachdem wir 2007 und 2010 mit unseren großen Kölner Kongressen „Eine Schule für Alle!“ die Diskussion um Gemeinsames Lernen belebt haben, trauen wir uns  jetzt wieder so ein „Ding“ zu.

 

 

SAVE THE DATE !!!!!

 

8. bis 10. September 2017

Kongress EINE SCHULE FÜR ALLE – INKLUSION SCHAFFEN WIR!

Veranstalter: mittendrin e.V.

Ort: Universität zu Köln

 

mit einem umfangreichen Informations- und Diskussionsprogramm rund um die Themenschwerpunkte

 

inklusive SchuleÜbergang Schule/BerufPolitik für Inklusion

 

und den Extras

– Inklusive Kommunen – Inklusion im (Jugend-)Freizeitbereich

 

Wir beginnen in Kürze mit dem Aufbau des Programms und würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Termin als potenzielle TeilnehmerInnen bzw. als potenzielle ReferentInnen vormerken würden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie demnächst auf unseren Webseiten und Facebook-Seiten

Mit freundlichen Grüßen

Ihr mittendrin e.V.

 

mittendrin e.V.
Luxemburger Straße 189
50939 Köln
0221/ 33 77 630

www.eine-schule-fuer-alle.info/
www.inklusion-schaffen-wir.de
www.facebook.com/inklusionschaffenwir
www.twitter.com/mittendrinev
www.youtube.com/mittendrinev